FAQs und Regeln

FAQS und Regeln

Mit dem Erwerb des Festivaltickets erkennt der Festivalbesucher die Regeln und FAQs für das Rock for Roots Festival an.

Um das Festival für alle Personen so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, gibt es ein paar kleine Regeln auf die Ihr achten solltet. Die Regeln gelten sowohl für den Zeltplatz als auch für das Festivalgelände.

Verhaltet Euch fair und schadet weder Euch, den anderen Besuchern, der Stadt noch uns! Sollte es zu Schäden kommen für die wir haftbar gemacht werden, müssen wir die Kosten leider auf die Preise im kommenden Jahr umlegen. Bei Verstößen gegen die Regeln droht Platzverbot! Damit verliert auch die Eintrittskarte zum Festivalgelände ihre Gültigkeit!

 

Allgemein:

Glas: Da sich der Zeltplatz auf einem Schulsportplatz befindet, ist Glas sowohl auf dem Festivalgelände als auch auf dem Campinggelände strikt verboten. Der Veranstalter hält sich vor den Zutritt zum Festival- oder Campinggelände nicht zu gestatten, sofern der Besucher nicht bereit ist Glasflaschen und -behälter zurückzulassen.

Pyrotechnische Gegenstände, Waffen oder als Waffe zu gebrauchende Gegenstände und offene Feuer sind auf dem gesamten Gelände untersagt.

Der Veranstalter kann alle bei der Kontrolle gefundenen verbotenen Artikel (Glas, Pyrotechnik, politisch-extreme Gegenstände usw) einziehen und vernichten!

Für Verpflegung ist an allen Festivaltagen zu den Öffnungszeiten auf dem Festivalgelände gesorgt. Es wird verschiedene Stände für Speisen und Getränke geben. Eigene Verpflegung kann außerhalb des Festivalgeländes mitgebracht und verzehrt werden.

Außer für angemeldete Händler ist der Handel von Food/Nonfood auf dem gesamten Festival- und Campinggelände verboten.

Jeder Besucher ist angehalten sich eigenständig um seinen selbst produzierten Müll zu kümmern und diesen in den entsprechenden Tonnen/Mülleimern zu entsorgen. Denkt bitte an die Umwelt und an die entstehenden Kosten bei Nichteinhaltung!

Ein Team von Sanitätern steht während der Öffnungszeiten des Festivalgeländes im Backstage bereit. Bei Unfällen oder bei Bedarf sprecht das Festival-Personal an!

Tiere sind weder auf dem Festival- noch auf dem Campinggelände erlaubt.

Der Backstage ist nur autorisiertem Personal zugänglich!

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten! Zuwiderhandlungen werden mit einem Platzverweis geahndet. Damit verliert auch die Eintrittskarte zum Festivalgelände ihre Gültigkeit!

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abzusagen. Für den Fall, dass die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes des Tickets (ohne VVK-Gebühr). Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Sollte witterungsbedingt jedoch eine Gefahr für Körper und Gesundheit der Festivalbesucher oder Beteiligten bestehen, kann die Veranstaltung abgebrochen werden. In diesem Falle, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern besteht kein Rückerstattungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.

Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen. Nach verlorenen Gegenständen kann das Personal befragt werden.

 

Festivalgelände

Das Festivalgelände öffnet Freitag 15:00 Uhr und Samstag 10:00 Uhr und schließt um 03:00 Uhr (nach Bedarf auch länger).

Das Mitbringen von professioneller Fotoausrüstung ist nur mit Presseakkreditierung gestattet. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Festivalgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist Audio- oder Videoaufzeichnungsgeräte zurückzulassen.

Bitte bringt keine eigenen Getränke mit aufs Festivalgelände.

Die Festivalarmbänder erhaltet ihr direkt am Einlass. Diese sind nicht übertragbar und bei Verlust erfolgt kein Ersatz.

Am Eingang zum Festivalgelände findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Festivalbesucher erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte ausdrücklich mit dem Abtasten auf verbotene Gegenstände und die Kontrolle von Taschen durch das Sicherheitspersonal einverstanden.

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten! Zuwiderhandlungen werden mit einem Platzverweis geahndet. Damit verliert auch die Eintrittskarte zum Festivalgelände ihre Gültigkeit!

 

Campinggelände

Das Campen ist im Festivalticket inbegriffen.

Das Campinggelände befindet sich in unmittelbarer Nähe des Festivalgeländes auf dem Sportplatz einer Schule. Daher sind auch hier folgende Regeln unbedingt einzuhalten:

Das Parken auf dem Campingplatz ist nicht gestattet, stellt eure Autos bitte auf den ausgewiesenen Parkplätzen ab.

Für ausreichend Toiletten ist auf dem Camping- und Festivalgelände gesorgt. Für den Campingplatz wird empfohlen eigene Waschmöglichkeiten (Wasser) mitzubringen.

Das Graben von Löchern auf der Wiese bzw. des Sportplatzes ist untersagt.

Da sich der Zeltplatz auf einem Schulsportplatz befindet, ist Glas auch auf dem Campinggelände strikt verboten.

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten! Zuwiderhandlungen werden mit einem Platzverweis geahndet. Damit verliert auch die Eintrittskarte zum Festivalgelände ihre Gültigkeit!

 

Jugendschutz:

Laut Jugendschutzgesetz haben Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu derartigen Veranstaltungen. Erziehungsberechtigte können jedoch die  Aufsicht an eine volljährige Person übertragen, was aber als Dokument schriftlich von den Erziehungsberechtigten unterschrieben vorliegen muss.  Für einen Abgleich ist eine Kopie des Personalausweises sowie Telefonnummern vorzulegen, unter der die Erziehungsberechtigten im Notfall jederzeit erreichbar sind. Das minderjährige Kind muss sich in irgendeiner Form ausweisen können (Schülerausweis, Personalausweis, Reisepass).

Kinder unter 16 Jahren dürfen sich auf dem Gelände somit bis 24:00 Uhr aufhalten, Kinder ab 16 Jahren solange, wie der Erziehungsbeauftragte auf dem Gelände verweilt. Die Beauftragung ist ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Ausgabe von Alkohol und Tabakwaren unterliegt weiterhin dem JuSchG. Das heißt: kein Alkohol unter 16 und unter 18 keine branntweinhaltigen Getränke (im Klartext also: nur Bier und Wein und keine Zigaretten).

Die mit der Erziehung beauftragte Person muss immer mit auf dem Gelände sein und sich ausweisen können.

 

Politik:

Das “ROCK FOR ROOTS” distanziert sich auf das Schärfste von rechtsextremen- und linksextremen Einstellungen und Gedankengut.

Uns geht es um Musik! Und zwar nur um Musik!

Wir möchten keine Plattform für politisch oder religöse extreme Meinungen bieten und bitten euch daher, auf eindeutige Aussagen auf T-Shirts und Patches jeglicher politischer Art zu verzichten. Wir behalten uns vor, Gästen, welche Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zur Schau tragen, von der Veranstaltung auszuschließen und vom Gelände zu verweisen.

Dies gilt auch für das Abspielen von NSBM, rechts- oder linksradikaler oder anderweitiger politischer Musik und Ähnlichem auf dem Zeltplatz sowie das Grölen von Parolen oder eindeutig extremen Gesten.

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten! Zuwiderhandlungen werden mit einem Platzverweis geahndet. Damit verliert auch die Eintrittskarte zum Festivalgelände ihre Gültigkeit!

Politik

Kultfestival in Nauen